Schwangerenvorsorge

Bereits mit der Feststellung der Schwangerschaft kann Ihre Betreuung durch eine Hebamme beginnen.

Es treten jetzt Fragen und Situationen im Alltag auf, die den Rat einer Hebamme benötigen.

Ich biete Ihnen eine ergänzende und begleitende Unterstützung zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Gynäkologen an. Gerne stehe ich Ihnen in dieser Zeit auch beratend zur Seite.

 

Für Hebammen- und gynägologische Betreuung muss Ihr Arbeitgeber sie freistellen (MuSchG §16).